div. Beispiele              

 Quelle: Abendblatt 2008

Richter lassen gefährlichen Sextäter frei

Der Mann vergewaltigte eine Nonne und vier Pastorinnen. Bei der Verurteilung 1993 versäumte die Kammer, Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Weil das Landgericht Hannover Fehler gemacht hat, ist am Freitag bereits zum zweiten Mal in kaum vier Wochen ein gefährlicher Sexualstraftäter freigelassen worden. Wenige Stunden nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofes wurde der 60-Jährige Erich M. am Nachmittag auf freien Fuß gesetzt. Staatsanwaltschaft und Polizei versuchen nun, ihn wenigstens durch Meldeauflagen, Beaufsichtigung durch einen Bewährungshelfer und Sofortmaßnahmen unter Kontrolle zu behalten. Dazu zählt die direkte Ansprache des Mannes ebenso wie sogenannte Verbleibskontrollen.

M. ist in den letzten 40 Jahren immer wieder als notorischer Sexualstraftäter und wegen Raubdelikten verurteilt worden. 1980 bekam er zwölf Jahre Haft, weil er eine Nonne vergewaltigt hatte. Kaum war er aus dem Gefängnis entlassen, überfiel er vier allein lebende Pastorinnen und vergewaltigte sie ebenfalls. Doch bei seiner Verurteilung vor 14 Jahren versäumte es das Landgericht, die anschließende Sicherungsverwahrung anzuordnen. Zwar ist seit 2004 ein Gesetz in Kraft, das auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich macht. Diese aber kann nur erfolgen, wenn auch neue Tatsachen über die anhaltende Gefährlichkeit des Straftäters bekannt werden.

Eine Strafkammer am Landgericht Hannover sah diese als gegeben an. Der Bundesgerichtshof aber kassierte am Freitag das Urteil. Danach "dient die nachträgliche Sicherheitsverwahrung nicht der Korrektur früherer, fehlerhafter Entscheidungen". Im konkreten Fall seien bei der Verurteilung des Täters im Jahr 1993 "alle Umstände erkennbar gewesen", auf die nun die nachträgliche Sicherungsverwahrung gestützt worden sei.
Bereits vor einem Monat hatte das Landgericht einen 58-jährigen gefährlichen Sexualstraftäter auf freien Fuß setzen müssen, obwohl ein psychiatrischer Gutachter dessen Sicherungsverwahrung empfohlen hat. Grund für die erfolgte Freilassung: Die 4. Große Strafkammer hatte sich bei der Ansetzung des Verhandlungstermins im Januar verrechnet - und die Länge der Untersuchungshaft nicht einbezogen. Weil die maximale Dauer überschritten war, musste der Mann, der des schweren sexuellen Missbrauchs seiner zur Tatzeit erst 15-jährigen Tochter beschuldigt wird, freigelassen werden. Nun bleibt der Justiz nur abzuwarten, ob der Mann zu seinem neuen Prozess erscheint. Auch hier gibt es lediglich Meldeauflagen.

Damit nicht genug: In einem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht Anfang Oktober das Landgericht Hannover ultimativ aufgefordert, sich bei Verfahren gegen Untersuchungshäftlinge mehr zu beeilen. Anlass ist ein Drogenprozess, der schon über zwei Jahre dauert - mit nur zwei Sitzungstagen monatlich. Wird die Sitzungsfolge nicht verkürzt, müssen auch diese beiden mutmaßlichen Drogenhändler freigelassen werden. Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) spricht von einer Sondersituation in Hannover wegen so vieler Großverfahren. Der Richterbund hingegen macht die Ministerin für eine Überlastung durch fehlende Richterstellen verantwortlich.                                                                                                                          Quelle: Tagesspiegel 2008

Sechs Monate altes Baby verhungert

Ein etwa sechs Monate alter Junge ist in Frankfurt/Oder verhungert. Gegen die 19 und 21 Jahre alten Eltern sind Haftbefehle wegen des Verdachts des Totschlags durch Unterlassen beantragt worden.

Nach Auskunft von Polizeisprecher Peter Salender hatte der 21Jahre alte Vater das Kind in der Nacht zum Mittwoch aus dem Bettchen genommen. Da er meinte, der Säugling sei tot, habe der Mann den Notarzt alarmiert. Eine Obduktion der Leiche ergab, dass das Kind verhungert ist. Die Eltern wurden vorläufig festgenommen.

Mit Verweis auf die mit Hochdruck laufenden Ermittlungen wollte die Staatsanwaltschaft keine Angaben zu den Aussagen der Eltern machen. Auch zum Wohnumfeld war zunächst nichts Näheres zu erfahren. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei lebte das junge Paar alleine mit dem Kind in einer Wohnung. Polizeilich aufgefallen seien die Beiden zumindest in Frankfurt/Oder bislang nicht. 
                                                                                                                         Quelle: spiegel 2007

VERWAHRLOSTE KINDER

Ein Jahr lang hausten ihre vier Kinder allein und verwahrlost in einer Berliner Wohnung. Jetzt äußerte sich die Mutter, gegen die wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt wird, zu dem erschütternden Fall: Ihre Kinder seien weder geschlagen worden, noch hätten sie hungern müssen.

Berlin - In der Zeitung "B.Z." äußerte sich die Mutter, gegen die wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ermittelt wird, zu den Gründen ihres Auszugs: "Der Vater meiner Kinder ließ mich sitzen, ich verlor meine Arbeit."
Außerdem erklärte sie: "Auch wenn ich mich nicht gekümmert habe, meine Kinder waren nicht verwahrlost. Ich sah sie vielleicht zwei Tage die Woche, habe Weihnachten und alle Geburtstage mit ihnen gefeiert. Sie wurden weder geschlagen, noch mussten sie hungern."

Die 46-jährige Frau hatte ihre vier Kinder im Alter von acht bis zwölf Jahren in ihrer Wohnung im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg allein gelassen, war zu ihrem Freund gezogen. Fast ein Jahr lang waren die Kinder auf sich allein gestellt.
Der älteste Junge wandte sich schließlich hilfesuchend an die Behörden. Der Polizei bot sich beim Betreten der Wohnung ein erschreckender Anblick: In allen Räumen Müll, riesige Spinnweben an den Decken, im Kühlschrank lagen verfaulte Lebensmittel, die Toilette war verdreckt und mit Kot bedeckt.
Das zuständige Jugendamt schließt trotz des Verdachts der Vernachlässigung eine Familienzusammenführung nicht aus.

Wichtig sei vor allem, dass die Kinder zusammenbleiben, sagte ein Mitarbeiter des Bezirksmatesamtes Pankow der "Berliner Morgenpost": "Würde das Amt die Vormundschaft übernehmen, wäre es schwierig, eine Pflegefamilie zu finden, die alle vier aufnimmt. Dann bliebe nur noch eine Trennung der Geschwister oder die gemeinsame Unterbringung in einem Heim", sagte ein Behördenmitarbeiter.
Auch nach Ansicht des Deutschen Kinderschutzbundes sollten die Kinder in die Obhut ihrer Mutter zurückkehren. "Man darf sie nur auf keinen Fall wieder allein lassen mit den Kindern", sagte die Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes, Paula Honkanen-Schoberth. Behörden sollten überforderten Eltern mehr Hilfe anbieten, statt mit Sanktionen zu drohen. 
                                                                                                                         Quelle: carechild 2008

Familienvater verhaftet: Kinder verwahrlost, Frau brutal misshandelt

Ein 39 jähriger Familienvater wurde in Untersuchungshaft genommen, weil er seine Kinder verwahrlosen liess und seine Frau brutal misshandelte. Dem ermittelnden Oberstaatsanwalt fiel die beschreibende Wortwahl erkennbar schwer.

"Die Bilder treffen einen ins Mark. Es fällt schwer, das zu beschreiben", so Oberstaatsanwalt Schweer. "Die Kinder lagen zusammengekauert auf Matrazen, keine Stelle der Wohnung war frei von Schmutz und Dreck.." Die Polizeibeamten, die die vollständig verwahrloste Wohnung im münsteraner Norden aufgesucht hatten, bezeichneten den Fall als "grausamer Fall von häuslicher Gewalt und Kindesmisshandlung".

Die völlig verängstigte Ehefrau des brutalen Schlägers war derart eingeschüchtert, dass Sie sich zunächst weigerte mit den Beamten zu reden. Sie ist durch die andauernden Misshandlungen bereits auf einem Auge erblindet. Ihr Ehemann soll sie ausserdem mit heissem Öl verbrüht und seine Zigaretten auf ihrer Haut ausgedrückt haben. Alte Narben zeugten von einem längeren Martyrium. Ein weiterer Fall seiner Misshandlungen sei bereits aktenkundig. Nähere Informationen wollte Schweer derzeit nicht herausgeben.

Die insgesamt vier Kinder (im Alter zwischen 3 und 11 Jahren) sind, äusserlich betrachtet, unversehrt und wurden vom Jugendamt in Obhut genommen. Sie wirkten verwahrlost und mussten umgeben von unmengen dreckiger Wäsche, benutzen Windeln, Müll und sonstigem Unrat hausen.

Auf den Familienvater wartet eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. 
                                                                                                                         Quelle: stern 2007

Mutter soll Baby erschlagen haben

In Thüringen steht eine 24-Jährige im Verdacht, ihr sechs Wochen altes Baby getötet zu haben. Das Baby war an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas gestorben. Nun wird geklärt, ob die Frau für ihre Tat verantwortlich gemacht werden kann. Die 24-jährige Mutter hat wegen einer Kopfverletzung des Babys den Notarzt gerufen.

Erneut ist ein Baby in Thüringen getötet worden: Eine 24-jährige Mutter aus Gera steht im Verdacht, ihr sechs Wochen altes Baby erschlagen zu haben. Die arbeitslose Frau sei bereits seit dem 14. November in Untersuchungshaft, sagte Oberstaatsanwalt Steffen Flieger in Gera. Er bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten den Fall bisher verschwiegen.

Baby starb in Uniklinik
Das Baby ist bereits das neunte getötete Kind in diesem Jahr in Thüringen. Die alleinerziehende Mutter habe am 24. September den Notarzt wegen einer schweren Kopfverletzung ihres Kindes angerufen, sagte Flieger. Das Baby sei per Hubschrauber in die Universitätsklinik nach Jena eingewiesen worden, wo es vier Tage später gestorben sei.

Die Obduktion habe ein schweres Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache ergeben. Laut "Bild"-Zeitung soll die Frau das Kind zwei Mal auf den Boden geschlagen haben, was die Staatsanwaltschaft weder bestätigte noch dementierte. Der Mutter werde vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft habe der Richter Haftbefehl erlassen.

Die Motive der 24-Jährigen seien Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Es müsse noch geklärt werden, ob sie voll für ihre Tat verantwortlich zu machen sei, sagte Flieger. 
                                                                                                                         Quelle: Stern 2008

Frau misshandelt ihr Baby schwer

In Greifswald hat eine Mutter ihr Baby schwer misshandelt. Die offenbar psychisch labile Frau brach dem Kleinstkind den Schädel; inzwischen wurde sie in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Nach den Kindsmorden in Schwerin, Plauen und Darry wird weiter um Vorsorgeuntersuchungen debattiert.

Nur fünf Minuten hatte die Großmutter in Greifswald ihre Tochter und deren Baby alleingelassen. Die Zeit reichte aus, um dem Kind schlimmste Verletzungen zuzufügen. Nach Angaben der Stralsunder Staatsanwaltschaft hat die 20 Jahre alte, anscheinend psychisch gestörte Mutter in dieser kurzen Zeit ihren Sohn schwer misshandelt.

Sie schlug dem kleinen Felix mit der Faust auf den Kopf. Dabei brach der Schädel des Jungen. Die Frau wurde nach der polizeilichen Vernehmung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Sie stehe unter dringendem Tatverdacht, ihr Kind misshandelt zu haben, sagte der Leitende Staatsanwalt in Stralsund, Martin Cloppenburg. Ob Anklage erhoben werde, soll nach einem psychiatrischen Gutachten entschieden werden.
Familiendramen erschüttern Deutschland
Der tragische Vorfall fällt in die bundesweit geführte Diskussion um vernachlässigte, misshandelte und getötete Kinder; zuletzt hatte ein Fall in Schleswig-Holstein für Aufsehen gesorgt, wo eine ebenfalls geistig gestörte Mutter ihre fünf Söhne tötete. Drei Wochen ist es her, dass in Schwerin Eltern die kleine Lea- Sophie verhungern und verdursten ließen.

Als Konsequenz aus dem Vorfall entschied das Greifswalder Jugendamt, sich künftig alle Kinder von auffällig gewordenen Eltern zeigen zu lassen. "Treffen wir die Eltern nicht mit allen Kindern an, haken wir sofort nach", sagte der Leiter des Jugendamtes, Dirk Scheer.
"Fall war nicht vorhersehbar"
Obwohl die in Papenburg beheimatete Mutter seit mehreren Wochen zunächst vom Jugendamt Papenburg und später vom Jugendamt Greifswald betreut wurde, konnten die Behörden den aktuellen Fall von Kindesmisshandlung nicht verhindern. "Dass die Mutter psychisch labil gewesen ist, haben wir nicht gewusst", erklärte Jugendamtsleiter Scheer. "Der Fall war nicht vorhersehbar gewesen", sagte auch der Greifswalder Sozialsenator, Ulf Dembski (SPD).
Diskussion um Vorsorgeuntersuchungen
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat sich angesichts der jüngsten Fälle von Kindstötungen für verstärkte Behördenbesuche bei Eltern ausgesprochen. Die Länder müssten dafür sorgen, dass die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder auch wahrgenommen würden. Sie ergänzte: "Das Kindeswohl muss uneingeschränkt Vorrang haben vor allem anderen."

Für Christoph Fusch, Professor für Neugeborenenmedizin an der Universitätsklinik Greifswald, sind Vorsorgeuntersuchungen dagegen nicht das geeignete Mittel. Vielmehr sei die Geburt der richtige Zeitpunkt, um eine eventuelles Hochrisikopotenzial zu erkennen. "Wenn wir Fälle wie in Greifswald verhindern wollen, müssen wir diesen Eltern so frühzeitig wie möglich eine Hilfe (...) zur Seite stellen", sagte der Mediziner.
Behörden hatten Maßnahmen ergriffen
Bereits vor zwei Monaten hatten die Ärzte in Papenburg eine Schädelfraktur bei dem Säugling festgestellt. Eine Misshandlung wurde nach Angaben des Landkreises Emsland nicht nachgewiesen. Die Behörden reagierten jedoch und wiesen die offensichtlich mit der Pflege überforderte Frau mit ihrem Kind in ein Mutter-Kind-Heim ein.

Langfristig - so der Plan der Ämter - sollte das Baby bei den Großeltern in Greifswald unterkommen. Ende November zogen die 20-Jährige und ihr Sohn nach Greifswald. Wenig später besuchte eine Jugendamtsmitarbeiterin die Wohnung. "Ich habe eine warme, gemütliche Atmosphäre mit einem liebevoll hergerichteten Kinderzimmer vorgefunden", erinnert sich Jana Erdtling.
Großmutter bemüht sich um Vormundschaft
Nach Angaben des Greifswalder Universitätsklinikums geht es dem Kind wenige Tage nach dem schrecklichen Vorfall den Umständen entsprechend gut. "Es wird nach jetziger Einschätzung keine nachhaltigen Schäden davontragen und kann in absehbarer Zeit das Klinikum verlassen", sagte der Ärztliche Direktor des Klinikums, Claus Bartels.

Nach der Entlassung soll der Junge in die Obhut der Großeltern gegeben werden. Das Amt hat vom Vormundschaftsgericht bereits das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen bekommen. Die Großmutter bemüht sich um das Vormundschaftsrecht. "Wir sehen das positiv", sagte Scheer. Die 41-jährige Oma hat bereits Elternzeit beantragt. "Ich mache das für meine Tochter und für meinen Enkel", sagte sie. 

                                                                                                                        

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